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   BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64   

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https://dejure.org/1965,487
BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64 (https://dejure.org/1965,487)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1965 - VII P 10.64 (https://dejure.org/1965,487)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1965 - VII P 10.64 (https://dejure.org/1965,487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eines Fachsenats für Personalvertretungssachen - Anfechtung einer von der Bundesbahndirektion durchgeführten Wahl zum Personalrat - Anforderungen an die Bestellung eines Wahlvorstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 17, 37

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 246
  • ZBR 1965, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.1963 - VII P 8.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64
    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 16, 12) müsse man solche Gründe als stichhaltig anerkennen, die im Bereiche sachlicher und beachtenswerter Erwägungen lägen, da es bedenklich wäre, darüber hinaus in eine Wertung der Motivierung einzutreten, die für die Ermessensentscheidung der Personalratsmitglieder bestimmend gewesen sei.

    Mit Recht hat es das Beschwerdegericht unter Berufung auf die Entscheidung des Senats (BVerwGE 16, 12) auch abgelehnt, darüber hinaus in eine Erforschung und Wertung der Motive einzutreten, die für die Ermessensentscheidung der einzelnen Personalratsmitglieder bestimmend gewesen sind.

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1965 - VII P 10.64
    Es entspricht der vom Senat in seinem Beschluß vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) vertretenen Auffassung, einen zur Wahlanfechtung geeigneten Wahlanfechtungsgrund für vorliegend zu erachten, wenn der Wahlvorstand nicht vorschriftsgemäß zusammengesetzt war.
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvL 8/88

    Zu den Auswirkungen des personalvertretungsrechtlichen Gruppenprinzips auf die

    "Angelegenheiten, die nur die Angehörigen einer Gruppe betreffen", sind nach der dem Bundespersonalvertretungsgesetz zugrundeliegenden Begrifflichkeit solche, die unmittelbar die Interessen einer Gruppe - und die der übrigen im Personalrat vertretenen Gruppen allenfalls mittelbar - angehen (so die übereinstimmende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, vgl. nur BVerwGE 14, 57 ; 20, 246 ; Dietz/Richardi, a.a.O., § 38 BPersVG, Rn. 11; Fischer/Goeres, a.a.O., Stand zu § 38 BPersVG: Oktober 1978, Rn. 5; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 38 BPersVG, Rn. 6; Lorenzen, a.a.O., Stand zu § 38 BPersVG: März 1993, Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 17.05

    Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der

    Nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 PersVG genügt bereits die theoretische Möglichkeit einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses, d.h., es genügt, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte (s. BVerwG, etwa Beschlüsse vom 5. Februar 1965 - VII P 10.64 -, BVerwGE 20, 246, 247, vom 23. September 1966 - VII P 14.65 -, BVerwGE 25, 120, 121, und vom 27. April 1983 - 6 P 17.81 -, PersV 1984, 322, 324).

    Zunächst entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine nicht gesetzmäßige Zusammensetzung des Wahlvorstandes stets die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses bedeutet und damit die Wahlanfechtung rechtfertigt; nur der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahlvorstand ist danach Wahlvorstand im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357, 360 f., und vom 5. Februar 1965, a.a.O., S. 247; entsprechend auch Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 7.67

    Rechtsmittel

    Die Rechtsbeschwerde nahmen sie zurück, als das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 5. Februar 1965 (BVerwGE 20, 246) entschieden hatte, die Bestellung des Wahlverstandes durch den Personalrat sei eine gemeinsame Angelegenheit.

    Die fehlerhafte Bestellung des Wahlvorstandes ist ein die Anfechtung rechtfertigender Verstoß gegen wesentliche Vorschriften des Wahl Verfahrens (BVerwGE 9, 357; 20, 246) [BVerwG 05.02.1965 - VII C 165/64].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 3 = PersV 1960, 18 = RiA 1960, 46 = ZBR 1960, 125, und vom 5. Februar 1965 - VII P 10.64 -, BVerwGE 20, 246 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 4 = PersV 1965, 109 = ZBR 1965, 94; Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Juli 1995 - P 5 S 4/95 -, PersR 1995, 495 = PersV 1996, 91; OVG BB, Beschluss vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris; vgl. auch BAG, Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 -, BAGE 59, 328 = BB 1989, 496 = DB 1989, 50.
  • VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85

    Geheime Wahl des Personalrats; Nebenraum als Wahlzelle

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß nur der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahlvorstand im Sinne des Personalvertretungsgesetzes ist und als solcher die Befugnis besitzt, die dem Wahlvorstand übertragenen Aufgaben zu erfüllen und Entscheidungen zu treffen, die für den Ablauf und das Ergebnis der Wahl von Bedeutung sind (BVerwG, Beschluß vom 05.02.1965 - 7 P 10.64 -, Die Personalvertretung 1965, 109 = ZBR 1965, 94 = AP Nr. 1 zu § 17 PersVG 1955).
  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

    Nach dem Wortlaut des § 21 BremPersVG genügt bereits die theoretische Möglichkeit - 12 - einer Änderung oder Beeinflussung des Wahlergebnisses, d.h., es genügt, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1983 - BVerwG 6 P 17.81 - juris; Beschl. v. 23.09.1966 - VII P 14.65 - BVerwGE 25, 120 [121]; Beschl. v. 05.02.1965 - VII P 10.64 - BVerwGE 20, 246 [247]).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8482/91

    Rechtlicher Charakter von Fortbildungsmaßnahmen; Voraussetzungen des Vorliegens

    Dies verlangt eine Prüfung in jedem Einzelfall (BVerwG Beschl. v. 5.2.1965 - BVerwG VII P 10.64 - BVerwGE 20, 246, 248) [BVerwG 05.02.1965 - VII P 10/64] und richtet sich danach, welche Interessen unmittelbar betroffen werden (Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 38 Rdnr. 6 m. w. N.).
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